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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

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  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Kann der Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann der Arbeitgeber nicht einseitig Urlaub erzwingen, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich festgelegt. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen und kann Urlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, z.B. bei Betriebsferien oder in Notfällen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch einhält und die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt. Bei Konflikten oder Unklarheiten sollten Arbeitnehmer sich an ihren Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt wenden.

  • Kann der Arbeitgeber den Urlaub festlegen?

    Kann der Arbeitgeber den Urlaub festlegen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen. Dabei muss er jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen und die Urlaubsplanung rechtzeitig mit ihm abstimmen. Es gibt gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch tatsächlich ihren Urlaubsanspruch nutzen können. Wenn es zu Konflikten bei der Urlaubsplanung kommt, können diese im Zweifelsfall auch vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.

  • Gibt der Arbeitgeber wirklich keinen Urlaub?

    Es ist ungewöhnlich, dass ein Arbeitgeber überhaupt keinen Urlaub gewährt. In den meisten Ländern gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Arbeitnehmern einen Anspruch auf bezahlten Urlaub gewähren. Es ist wichtig, die Arbeitsverträge und die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.

  • Wie weit darf der Arbeitgeber meine Freizeit bestimmen?

    Wie weit darf der Arbeitgeber meine Freizeit bestimmen? Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeiten festzulegen, jedoch gibt es gesetzliche Regelungen, die die Arbeitszeit begrenzen und die Einhaltung von Ruhezeiten vorschreiben. Die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit liegt in der Regel in seiner eigenen Verantwortung. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Vereinbarungen über Arbeitszeiten und Erreichbarkeit treffen, um die Work-Life-Balance zu wahren. Letztendlich sollte die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers nicht übermäßig durch den Arbeitgeber beeinflusst werden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

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  • Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen?

    Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen? In Deutschland hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen. Dabei muss er jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, soweit dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Deutschland 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Der Arbeitgeber darf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht einseitig kürzen oder streichen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Einigung über den Urlaubszeitraum finden.

  • Kann mein Arbeitgeber mich zwingen Urlaub zu nehmen?

    Kann mein Arbeitgeber mich zwingen Urlaub zu nehmen? In Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig bestimmen, wann ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen muss. Urlaubstage müssen in der Regel in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Betriebsferien oder wenn ein hoher Urlaubsanspruch besteht und dieser abgebaut werden muss. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

  • Dürfen unentschuldigte Fehlzeiten vom Arbeitgeber als Urlaub verrechnet werden?

    Unentschuldigte Fehlzeiten können in der Regel nicht automatisch als Urlaub verrechnet werden. Der Arbeitgeber kann jedoch disziplinarische Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Kürzung des Gehalts. Ob und in welchem Umfang unentschuldigte Fehlzeiten als Urlaub angerechnet werden können, hängt von den individuellen Arbeitsvertragsbedingungen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden.

  • Wie lange muss der Arbeitgeber Urlaub am Stück genehmigen?

    Wie lange der Arbeitgeber Urlaub am Stück genehmigen muss, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. In Deutschland hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage Urlaub. In anderen Ländern kann die Mindestdauer des zusammenhängenden Urlaubs variieren. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält und dem Arbeitnehmer ausreichend Zeit für Erholung und Entspannung gewährt. Bei Unklarheiten oder Konflikten sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsbehörde wenden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.